juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:04.07.2025
Quelle:juris Logo
Norm:EUV 2022/2065
Fundstelle:jurisPR-ITR 13/2025 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 13/2025 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 13/2025 - DSA: Berliner Datenschutzbeauftragte meldet DeepSeek R1 als rechtswidrigen Inhalt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

zu Beginn dieses Jahres hat der chinesische Open-Source KI-Chatbot „DeepSeek R1“ weltweit für Aufsehen gesorgt. Das Sprachmodell des bisher völlig unbekannten Unternehmens DeepSeek, einem Spin-off des Hedgefonds High-Flyer, konnte mit den besten westlichen Modellen mithalten – und das mit einem Bruchteil der Entwicklungskosten. Doch so schnell, wie Unternehmen mit dem System zu experimentieren begannen, häuften sich auch die Befürchtungen hinsichtlich mangelnden Datenschutzes und des Einflusses des chinesischen Staates.

Nachdem der Chatbot in Italien bereits Ende Januar aus den App-Stores verbannt wurde, werden nun auch in Deutschland Schritte hin zu einem Verbot unternommen. So hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Mareike Kamp die App als „rechtswidrigen Inhalt“ bei den US-Konzernen Apple und Google gemeldet, die nun über eine Sperrung in den App-Stores entscheiden müssen. Möglich macht dies Art. 16 des neuen Digital Services Act (DSA), nach dem rechtswidrige Inhalte auf Plattformen den Hosting-Diensteanbietern gemeldet werden können. Da DeepSeek eigenen Angaben zufolge umfangreiche Nutzerdaten auf chinesischen Servern speichert, läge ein Datenschutzverstoß vor, denn zwischen der EU und China besteht kein Angemessenheitsbeschluss, der einen solchen Transfer erlauben würde. Mangels einer Niederlassung in der EU wären Klagen oder Bußgelder gegen DeepSeek wohl ohne Erfolg geblieben – Art. 16 könnte nun jedoch eine schnelle Sperrung der App in Deutschland bewirken.

In den USA wollen einige US-Parlamentarier mit dem „No Adversarial AI Act“ die Nutzung chinesischer KI durch Behörden generell unterbinden. Auch andere Länder wie Südkorea, Frankreich und Australien gehen gegen den Chatbot vor. An DeepSeek kristallisiert sich die Befürchtung vieler westlicher Staaten, durch chinesische KI-Systeme die Souveränität über die eigenen Daten zu verlieren.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Susan Hillert mit einem Urteil des LG Stuttgart zu den Anforderungen an die Substanziierung bei DSGVO-Klagen wegen der Nutzung von Meta Business Tools (LG Stuttgart, Urt. v. 24.10.2024 - 12 O 170/23) (Anm. 2).

Sodann ist Klaus Lodigkeit mit einer Anmerkung zum fliegenden Gerichtsstand bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten über Online-Veröffentlichungen vertreten (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.05.2025 - 5 W 10/25) (Anm. 3).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Bernd Wagner zur Frage der Zulässigkeit von Online-Eheschließungen (VG Berlin, Urt. v. 11.03.2025 - 29 K 101/24) (Anm. 4).

Christoph Halder bespricht ein Urteil des OVG Bautzen zur Frage des Anspruchs eines Beteiligten auf Digitalisierung einer Akte (OVG Bautzen, Beschl. v. 20.03.2024 - 5 E 14/24) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Florian Albrecht mit einem Urteil des KG Berlin zu der Ausübung zivilrechtlichen Rechtsschutzes durch juristische Personen des öffentlichen Rechts gegen Äußerungen (KG Berlin, Beschl. v. 15.07.2024 - 10 W 56/24) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


Immer auf dem aktuellen Rechtsstand sein!

IHRE VORTEILE:

  • Unverzichtbare Literatur, Rechtsprechung und Vorschriften
  • Alle Rechtsinformationen sind untereinander intelligent vernetzt
  • Deutliche Zeitersparnis dank der juris Wissensmanagement-Technologie
  • Online-First-Konzept

Testen Sie das juris Portal 30 Tage kostenfrei!

Produkt auswählen

Sie benötigen Unterstützung?
Mit unserem kostenfreien Online-Beratungstool finden Sie das passende Produkt!