TDDDG

Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz Kommentar

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte.

Es greift neben den Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG auch auf die Neuregelungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG zurück und enthält vielfältige Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten zu digitalen Rechten. Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein erfahrenes Autorenteam einen prägnanten Überblick.

  • Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. "Over-the-Top"- Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS)
  • Konsequenzen der neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG, die seit 01.04.2025 gilt und die aufgrund ihrer Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren die Verwaltung von Cookie-Einwilligungen erleichtern soll
  • Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden

Rezensionen

"Pflichtlektüre für Datenschutzverantwortliche und alle, die einen praxisnahen Überblick über die Neuerungen und Auswirkungen des neuen Rechts suchen." Zur Vorauflage in: Städte- und Gemeinderat NRW 10/2022

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Prof. Dr. Anne Riechert, Prof. Dr. Thomas Wilmer

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