Private Berufsunfähigkeitsversicherung Nach der Rechtsprechung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der in Deutschland meist nachgefragten Versicherungsprodukte. Zusätzlich wegen der gravierenden Deckungslücken (zu Grund und Höhe) in den gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten ist sie für die Versicherten und deren Familien häufig existenziell wichtig.

Herausgeber/Autoren:
  • Thomas Richter

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständige Risikoversicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Hauptversicherung (Risiko Leben, Kapital Leben oder private Rentenversicherung) abgeschlossen.

  • Ihr versicherter Gegenstand: die berufliche Leistungsfähigkeit.
  • Ihr Versicherungsfall: deren Beeinträchtigung.
  • Ihre versicherten Ursachen: Krankheit, Unfall, vorzeitiger Kräfteverfall.
  • Ihre Beurteilungsdisziplinen: Recht, Medizin, Berufskunde.
  • Ihre Leistungen: Beitragsbefreiung (ggf. auch von der Hauptversicherung) und, sofern mitversichert, Bar-Rente.
  • Ihre wichtigsten Nachbarn in der privaten Assekuranz: die Krankentagegeldversicherung und die Unfallversicherung mit deren Invaliditätsleistung.

Der Vielfalt von Klientel (selbstständig und abhängig beschäftigt), Berufsausprägungen, Entwicklungen und Verwerfungen des Arbeitslebens begegnet sie mit immer weiteren Ausdifferenzierungen in Produkt- und Bedingungsgestaltungen. Dass diese Versicherungsart, in deren Leistungsfällen es regelmäßig um viel Geld geht, auch reichlich Konfliktpotenzial birgt, liegt auf der Hand. Vor Gericht, aber auch schon beim Vertragsantrag und beim Leistungsantrag sowie in der Nachprüfung anerkannter Leistungen, sind Experten gefragt.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung ist Bedingungs- und Rechtsprechungsrecht. Die wenigen VVG-Regelungen zu ihr (§§ 172-177) geben einen groben Rahmen vor. Über mittlerweile rund 35 Jahre hinweg haben BGH und Oberlandesgerichte diese Versicherungsart als stimmiges Regulierungssystem aus Erstprüfungs- und Nachprüfungsmaßgaben sowie Entscheidungs- und Einigungsmöglichkeiten ausgeleuchtet. Einzelfallgerechtigkeit entsteht nicht aus subjektivem Gerechtigkeitsempfinden von Fall zu Fall, sondern zuallererst aus Systemstimmigkeit, die dadurch ihrerseits bewahrt wird, auch für immer weitere Produkt- und Bedingungsgestaltungen.

Das Werk ist originär aus dieser Rechtsprechung entwickelt und vollzieht diese geordnet und auf aktuellstem Stand vollständig nach. Sie hilft dem Prüfer, Unterstützer, Entscheider (Sachbearbeiter, Justiziar, Zivilrichter, Rechtsanwalt), sich in dieser Versicherungsart systemstimmig ""nach der Rechtsprechung"" zu bewegen. Führende Kommentar-Literatur ist begleitend berücksichtigt. Eine dezidierte Gliederung, ergänzt durch ein Sachregister, unterstützt die rasche Standortbestimmung der Einzelfragen im Gesamtsystem.

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