Handbuch des Architektenrechts Band 1: Allgemeine Grundlagen, Band 2: Verordnungstext und Kommentar HOAI

Das seit 1969 erscheinende Handbuch des Architektenrechts schließt - mit Blick auf die Rolle des Architekten und Ingenieurs - die gesamte Bandbreite des privaten Baurechts ein und ist konzeptionell in seinen verschiedenen Fachbeiträgen des 1. Bandes auf eine möglichst umfassende Einarbeitung aller relevanten Entscheidungen, Bücher und Aufsätze angelegt.

Begründer:
  • Dr. Klaus Neuenfeld (Rechtsanwalt i.R., Weimar)
Herausgeber/Autoren:
  • Dr. Eberhard Baden (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn),
  • Inge Gräfin Dohna (Rechtsanwältin, Weimar),
  • Dr. Eberhard Groscurth (Notar a. D. und Rechtsanwalt, Bremen)

Das Handbuch von Neuenfeld / Baden / Dohna / Groscurth enthält dort u. a. detaillierte Erläuterungen zu den allgemeinen Grundlagen des Vertragsrechts für Architekten und Ingenieure, dem Urheberrecht, dem Versicherungsrecht für Architekten und Ingenieure und dem Architektenwettbewerbsrecht. In Band 2 wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 - ausführlich kommentiert.

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