Die Verfassung des Freistaates Bayern
Kommentar
Die Verfassung des Freistaates Bayern gehört zu den ältesten Verfassungen der Länder, sie ist Ausdruck eines lebendigen Föderalismus. Trotz des Vorrangs des Grundgesetzes und des Rechts der Europäischen Union hat die Bedeutung der Bayerischen Verfassung in Rechtsprechung und Staatspraxis nicht nachgelassen, im Gegenteil: Durch die Föderalismusreform hat die Eigenständigkeit der Länder zusätzliches Gewicht erhalten.
Sechs Jahre nach der 5. Auflage ist die Neuauflage nicht nur wegen der Einarbeitung aktueller Rechtsprechung, vor allem des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, geboten. Die vergangenen fünf Jahre zeichneten sich auch in Bayern durch gewichtige Verfassungsstreitigkeiten aus. Hervorzuheben ist hier der Streit um
- das Polizeiaufgabengesetz PAG
- die 10-H-Regelung für Windkraftanlagen
- das Integrationsgesetz
- die Verfassungsmäßigkeit von Volksbefragungen und mehrerer Volksbegehren
- die Zulässigkeit und Reichweite von Staatsverträgen zum Rundfunkbeitrags- und zum Glücksspielrecht
- das parlamentarische Fragerecht
- sowie die Parité der Geschlechter im Wahlrecht
Einbezogen wurden selbstverständlich die seit der Vorauflage erlassenen Rechtsvorschriften sowie das neuere Schrifttum zur Bayerischen Verfassung.
Der Standardkommentar für Bayern: Vom "Meder" zum "Meder/Brechmann"
2014 gelang es, den Klassiker "Meder" neu aufzulegen. Der "Meder" war zu diesem Zeitpunkt, obwohl seit über 20 Jahren keine Neuauflage gekommen war, ein noch immer viel zitiertes Standardwerk zur Verfassung des Freistaats Bayern.
Mit Dr. Winfried Brechmann war ein idealer Herausgeber gefunden worden, der ein beeindruckendes Autorenteam namhafter Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis zusammenstellen konnte. Der "Meder/Brechmann" wurde seitdem regelmäßig von Schrifttum und Rechtsprechung zitiert und hat sich erneut als wichtige Informationsquelle der Bayerischen Verfassung etabliert.
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