Die Dienstaufsicht in der notariellen Praxis

Die Geschäftsprüfung nach § 93 Abs. 2 BNotO findet alle 4 Jahre statt, für neu zugelassene Notare sogar schon nach einem Jahr. Und auch wenn die Dienstaufsicht sich vorher ankündigt – ein Unsicherheitsfaktor bleibt.

Herausgeber/Autoren:
  • Dr. Wolfram Viefhues (Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.)

Selbstverständlich ist jedem Notar daran gelegen, sein Amt möglichst fehlerfrei auszuüben. Die Anforderungen an die Amtsführung steigen jedoch stetig und die zu beachtenden rechtlichen Regelungen werden immer komplexer.

Dieses Buch unterstützt Sie dabei, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Es stellt neben den wesentlichen Eckpunkten der Geschäftsprüfung auch die allgemeinen Vorgaben für die notarielle Amtsführung und die Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung einzelner Beurkundungen übersichtlich dar – immer mit praktischen Hinweisen, wie Sie Beanstandungen vermeiden können.

Nutzen Sie die ohnehin anstehende Geschäftsprüfung als externe Qualitätssicherung und bereiten Sie sich und Ihre Mitarbeiter anhand von Checklisten und Praxistipps optimal vor.

Aus dem Inhalt:

  • Urkundenrolle und Verzeichnisse des Notars
  • Pflichten des Notars vor, bei und nach der Beurkundung
  • Weitere Vorgaben für die Beurkundung (z. B. Unparteilichkeit, vollmachtlose Vertreter, Notarmitarbeiter als Vertreter, Maklerklauseln etc.)
  • Umfang der Geschäftsprüfung

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