Die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015 ist berücksichtigt. Mit der Verordnung wurde ein einheitliches und verbindliches Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Vollstreckung von Geldforderungen eingeführt, das seit 1.4.2016 verbindlich ist. In der Neuauflage finden Sie sowohl das neue Formular als auch detailreiche und umfassende Ausfüll- und Formulierungshilfen.
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