Aktiengesetz (Heidelberger Kommentar)

Eine wissenschaftlich anspruchsvolle und zugleich praxisorientierte Kommentierung des Aktiengesetzes in der neu bearbeiteten 5. Auflage.

Herausgeber/Autoren:
  • Dr. Tobias Bürgers (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht),
  • Prof. Dr. Torsten Körber,
  • Prof. Dr. Jan Lieder (LL.M.)

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) brachte umfassende Änderungen des Aktienrechts.

  • Im Zentrum der Neuerungen stehen das Mitspracherecht der Anteilseigner bei der Vorstandsvergütung und der gesonderte Vergütungsbericht, den Vorstand und Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr erstellen müssen.
  • Parallel zum ARUG II wurde auch der DCGK grundlegend geändert (in Kraft seit 20.3.2020).
  • Weitere wichtige Änderungen des Aktienrechts enthielt das Covid-19-Maßnahmengesetz mit wesentlichen Erleichterungen für die Durchführung einer Hauptversammlung.

Wissenschaftlich anspruchsvoll und zugleich praxisorientiert stellt die Kommentierung des Heidelberger Kommentars die Auswirkungen dieser Reformen auf die Praxis dar. Auch die für kapitalmarktorientierte Unternehmen wichtigen Vorschriften sowie der DCGK werden erläutert.

Ergänzend werden die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Unternehmensbewertung dargestellt. Die Unternehmensbewertung ist wichtig beim Konzernrecht und beim Spruchverfahren.

Praxisbezug garantiert

Das Autorenteam aus Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung garantiert einen hohen Praxisbezug und schlägt eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Kommentierung orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In der Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur werden wissenschaftliche Akzente gesetzt.

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Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

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Vom Gründungsrecht der AG über Vorstandsvergütung, Bilanzierung, Corporate Governance bis zu Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten.

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Berücksichtigt alle aktienrechtlichen Themen. Highlight ist der Großkommentar zum Aktiengesetz von Hirte/Mülbert/Roth.

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