- 15.09.2025
- Miet-Rechtsberater (MietRB)
Beseitigung der Folgen fehlerhafter Verwaltungsmaßnahmen im Wohnungseigentumsrecht
Ist eine wohnungseigentumsrechtliche Verwaltungsmaßnahme im Außenverhältnis unwirksam, so richtet sich die Folgenbeseitigung (etwa die Rückabwicklung eines nichtigen Vertrags der GdW) nach den allgemeinen Vorschriften. Wohnungseigentumsspezifische Fragen stellen sich hingegen, wenn es um das Innenverhältnis geht. § 18 Abs. 2 WEG verpflichtet die GdW zu einer binnenrechtskonformen Verwaltung. Diese Pflicht kann sich auch darauf erstrecken, die Folgen fehlerhafter Verwaltungsmaßnahmen zu beseitigen. Die Einzelheiten, insbesondere die Schranken der Folgenbeseitigungspflicht der GdW, sind indes noch nicht abschließend geklärt.
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