- 14.10.2025
- Miet-Rechtsberater (MietRB)
Die Beweiserhebung bei Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum – praktische und prozessuale Fragestellungen
Die Beweiserhebung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum führt zu diversen praktischen Fragestellungen. Zum einen betrifft dies den Umfang der erforderlichen Feststellungen beim vermieteten Sondereigentum. Zum anderen betrifft dies Fragestellungen, ob und in welchem Umfang die Feststellung und die Beseitigung erheblicher Mängel im gemeinschaftlichen Eigentum in den Verantwortungsbereich der GdWE fallen. Bei Neuerrichtungen von Wohnungseigentumsanlagen kann die Beweiserheblichkeit bestehen, wenn das gemeinschaftliche Eigentum beispielsweise durch den Bauträger nicht abnahmereif fertiggestellt wurde.
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