• 17.09.2025
  • DER BETRIEB (DB), Rubrik Wirtschaftsrecht

KI-generierte Musik im Urheber- und Leistungsschutzrecht: Was ist erlaubt, was nicht?

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen – Tendenz steigend. Auch vor der Musikbranche macht sie keinen Halt, denn das Angebot an Programmen zur Generierung von Musikerzeugnissen nimmt stetig zu. Im Umgang mit solchen KI-Anwendungen ist Vorsicht geboten, denn die Nutzung von KI-Erzeugnissen kann bestehende Rechte Dritter verletzen und eine Haftung auslösen. Möchte man KI-generierte Musik selbst vermarkten, ist zu beachten, dass autonom generierte KI-Musikstücke keinen Urheberrechtsschutz genießen und das Entstehen anderer Leistungsschutzrechte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

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DER BETRIEB (DB), Rubrik Wirtschaftsrecht
Quelle: Fundstelle:
  • DB 2025, 2213-2215
Autoren:
  • Thomas Stein
  • Leona Waigand