• 11.06.2024
  • Betriebs-Berater (BB)

Künstliche Intelligenz und betriebliche Mitbestimmung

Künstliche Intelligenz (KI) wird die Arbeitswelt verändern. Schon jetzt setzen Unternehmen KI-Systeme für verschiedenste Zwecke ein. Dies betrifft den Einsatz von KI-Systemen durch das Unternehmen selbst, zum Beispiel im Rahmen der Einstellung neuer Arbeitnehmer oder der Zuweisung von Arbeitsaufgaben, aber auch den Einsatz von KI durch Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben. Je nach verwendetem KI-System und der konkreten Einsatzart kommen dabei Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Diese Fragen sind mittlerweile auch in der Praxis angekommen, wie erste arbeitsgerichtliche Entscheidungen zeigen. So hat das Arbeitsgericht Hamburg kürzlich klargestellt, dass der Einsatz von KI nicht generell zu einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats führt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die in Betracht kommenden Beteiligungsrechte und fasst aktuelle Entwicklungen zusammen.

Betriebs-Berater (BB)

Quelle:
Betriebs-Berater (BB)

Fundstelle:
BB 2024, 1396-1400

Autoren:
Flavia Lang
Hubertus Reinbach