- 02.10.2024
- Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
Die Neuregelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen
Insbesondere durch die Corona-Pandemie sind Videoverhandlungen zu einem unverzichtbaren Instrument effizienter Verfahrensführung geworden. Durch ein Gesetz vom 15.7.2024 wurde nun nach vielfacher Forderung und Diskussion mit Wirkung ab dem 19.7.2024 die Regelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen eingeführt und die Regelung des § 128a ZPO für den Zivilprozess nicht unwesentlich verändert. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor.