Viel Arbeit, wenig Ertrag – das ist für Rechtsanwälte die Crux, wenn es um Zwangsvollstreckungen geht. Für Ihre Mandanten dagegen kann die Erfüllung ihrer Forderung von elementarer Bedeutung sein. Daher ist es so wichtig, dass Sie diese Fälle mit dem bestmöglichen Ergebnis für Ihren Mandanten abschließen – aber in möglichst kurzer Zeit, damit diese Fälle für Sie rentabel sind. Dabei möchte Ihnen die Neuauflage des Ratgebers von Professor Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen behilflich sein.
Zwangsvollstreckungsfälle: So holen Sie das Maximum an Rentabilität heraus
Zwangsvollstreckungsfälle sind ein zweischneidiges Schwert. Da ist einmal die Seite des Mandanten, für den es hier unter Umständen um die Existenz geht. Ein juristischer Sieg ist für ihn nichts wert, wenn seine berechtigte Forderung nicht mit einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung eingetrieben werden kann. Für Sie als Anwalt dagegen sind diese Fälle dagegen nur lukrativ, wenn Sie möglichst wenig Zeit und Energie investieren. Das darf aber auf keinen Fall zulasten Ihres Mandanten gehen!
Konkrete Praxisunterstützung
Professor Udo Hintzen gibt Ihnen mit seinem Buch "Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" eine konkrete und praxisnahe Handlungsanleitung an die Hand, die Ihnen bei allen Fällen der Zwangsvollstreckung eine wertvolle Hilfe sein wird. Sie werden in deutlicher kürzerer Zeit den gerichtlich zugesprochenen Betrag für Ihre Mandanten realisieren. Das ergibt eine klassische Win-Win-Situation: Auf der einen Seite zufriedene Mandanten, die ohne unnötige Verzögerung das bekommen, was ihnen zusteht; und auf der anderen Seite ein dank schneller Abwicklung lukratives Mandat für Sie.
Details zum inhaltlichen Aufbau
Das Werk ist in drei logische Teile gegliedert und stellt damit den Ablauf des Verfahrens nach Art des Vorgehens des Gerichtsvollziehers dar:
- Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
- Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
Zusätzlich finden Sie die in der Praxis wenig bekannten Texte der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) im Anhang.
Ihre Vorteile mit juris
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