Besonders berücksichtigt sind alle Gesetzesänderungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind.
Die Neuauflage beinhaltet unter anderem:
- Anhebung der Vergütungssätze der InsVV durch das SanInsFoG zum 1. Januar 2021 mit Tabellen, Berechnungsformeln und Berechnungsbeispielen
- Rechtsprechung bis Ende 2020, insbesondere auch unveröffentlichte Instanzrechtsprechung
- Einzelfälle zur Bestimmung der Berechnungsgrundlage insbesondere bei Unternehmensfortführung, Sanierung, Abzug von Masseverbindlichkeiten
- Systematik zu Erhöhungs- und Kürzungstatbeständen; umfassende Berücksichtigung der Rechtsprechung zu zahlreichen Einzelfällen
- Vergütung des Sachwalters und des vorläufigen Sachwalters nach §§ 270b InsO unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH und des neuen § 12a InsVV
- Vergütung des Restrukturierungsberaters, Sanierungsmoderators und der Mitglieder des Gläubigerbeirates in Verfahren des StaRUG.
- Vergütung weiterer Organe des Verfahrens, beispielsweise des Verfahrenskoordinators nach § 269g InsO
- Musteranträge und Muster zur Vergütungsfestsetzung durch das Gericht; öffentliche Bekanntmachung der Vergütungsfestsetzung
- Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
- Sachverständigenvergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren sowie bei Schlußrechnungsprüfung
Rezensionen
„... eine erstklassige Unterstützung nicht nur für Insolvenzverwalter, sondern auch für Rechtsanwälte, welche Verfahrensbeteiligte vertreten, für Mitglieder eines Gläubigerausschusses, Sachwalter und weitere Verfahrensbeteiligte.“
(RAin Andrea Eichholz zur Vorauflage, in: FP 11–12/2017)
„[M]it fundierten, präzisen, gründlichen, umfassenden und sehr übersichtlich gestalteten Ausführungen empfiehlt sich das Buch für jeden, der die eigenen Kenntnisse im insolvenzrechtlichen Vergütungs- und Kostenrecht zu vertiefen gedenkt. Die dem Verfasser eigene herausstechende Dogmatik verleiht dem Werk eine Wertigkeit, die sowohl die Ansprüche eines thematisch interessierten Einsteigers als auch die eines Experten zu erfüllen vermag.“
(Dipl.-Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth zur Vorauflage, in: InsbürO 11/2016)
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