Das Insolvenzrecht hat sich durch die anhaltenden und mit dem SanInsFoG fortgeführten Reformbestrebungen zu einem fortschrittlichen und modernen Sanierungsinstrument weiterentwickelt.
Besonderheiten der Neuauflage
- Umfangreiche Neubearbeitung der Eigenverwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des COVInsAG und in Abgrenzung zum StaRUG
- Neukommentierung der bisher in den gesellschaftsrechtlichen Kodifikationen geregelten Zahlungsverbote von Geschäftsleitern
- Grundlegende Überarbeitung der Vorschriften zu den Insolvenzantragsgründen mit Blick auf die relevanten Vorschriften des COVInsAG
- Grundlegende Überarbeitung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung unter Berücksichtigung der Änderungen des Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahrens
- Neubearbeitung der vergütungsrechtlichen Vorschriften
Das Werk wertet die neue Rechtsprechung seit dem letzten Erscheinen des Kommentars umfassend aus und bezieht die sehr umfangreichen Literaturmeinungen in die Bearbeitung ein. Darüber hinaus enthält es die aktualisierte Kommentierung der Europäischen Insolvenzordnung.
Rezensionen zur Vorauflage
"…ein wirklich großer Wurf zur Weiterentwicklung eines sanierungsorientierten Insolvenzrechts. […] Der Kommentar hat sich in den Auflagen stets und deutlich verbessert, von den noch tastenden Anfängen der 1. Auflage nun zu einer Voll- und Leitkommentierung inklusive Konzerninsolvenzrecht, InsVV und EuInsVO mit der es auch Spaß macht zu arbeiten oder auch nur darin zu stöbern und die stets sachlich gehaltenen Anregungen aufzunehmen und in die eigenen Überlegungen einzubeziehen." (Prof. Dr. Hans Haarmeyer zur Vorauflage, in: ZInsO 31–32/2014)
"Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Kommentar der Leserschaft nicht nur Hinweise auf die Rechtsprechung zu den verschiedenen Problemen und Meinungen bietet, sondern insbesondere da, wo es nottut, nämlich bei den strittigen Fragen, die Literatur ausführlich zitiert und nahezu vollständig abbildet. […] In der Preis-Leistungsbetrachtung stellt das Werk damit ein hervorragendes Verhältnis zwischen dem, was notwendig zu wissen ist und dem, was ‚auch noch gesagt werden könne‘ her." (RiAG Frank Frind zur Vorauflage, in: InsbürO 9/2014)
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