Die europarechtlichen Vorgaben der viel beachteten und diskutierten AIFM-RL (Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds) hat der deutsche Gesetzgeber zum Anlass genommen, das deutsche Investmentrecht insgesamt auf ein neues Rechtsfundament zu stellen.
Das am 22.7.2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) löst dabei nicht nur das Investmentgesetz mit seinem beschränkten Anwendungsbereich ab, sondern zielt auf ein geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager. Unter Aufhebung des Investmentgesetzes werden nicht nur die Regelungen zur Umsetzung der OGAW-RL (Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) in das KAGB integriert und in Umsetzung der AIFM-RL umfassende Regelungen für Manager von sogenannten AIF (alternativen Investmentfonds) geschaffen, sondern auch eine Regulierung der offenen und geschlossenen Investmentfonds selbst ist nunmehr im KAGB vorgesehen.
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