Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 3: Verkehrsverwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozess

Mit diesem Buch erhalten Sie das Verkehrsverwaltungsrecht in einem Buch kompakt und praxisgerecht auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. Fahrerlaubnisentzug und Fahreignung sind Standardfragen anwaltlicher Beratung. Das Thema Fahrerlaubnisrecht eröffnet daher den dritten Band der Mandatsreihe zum Verkehrsrecht mit vielen Praxistipps.

Von Themen wie Fahreignung, Begutachtung, Fahrtenbuch, neues Punktesystem, Fahreignungsregister bis zur ausländischen Fahrerlaubnis stellen Ihnen die Autoren das Verwaltungsrecht der Fahrerlaubnis so vor, wie Sie es für die Beratung Ihres Mandanten brauchen. Welche Übergangsregelungen gelten im Zusammenhang mit der Punktereform? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es? Wie entwickeln sich die Rechtsfragen zum Thema Drogen und Alkohol? Wie kann ich meinen Mandanten kompetent betreuen und so seinen Führerschein sichern?

Anwaltliche Bedürfnisse kennzeichnen auch die Darstellung der weiteren Hauptthemen des Buches:

  • Abschleppen; speziell z.B.: Schützt der Zettel mit der Handynummer vorm Abschleppen?
  • Verkehrsregelung, insbesondere durch Verkehrszeichen; wer kann z.B. Verkehrszeichen anfechten?
  • Straßen- und Wegerecht mit den Fragen der Straßennutzung und Anliegerrechte
  • Verkehrsüberwachung, insbesondere Aufzeichnungen sog. Dashcams und ihre Verwendung als Beweismittel, sowie
  • Gültigkeit von Führerscheinen anderer EU-Staaten in Deutschland – Anerkennungspflicht und Ausnahmen – Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Gerichte.

Der letzte große Abschnitt des Buches widmet sich dem Rechtsschutz im Verkehrsverwaltungsrecht. Hier finden Sie schnelle und zuverlässige Orientierung zum Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren, zum vorläufigen Rechtsschutz und zu Rechtsmitteln.

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Klaus-Ludwig Haus, Dietmar Zwerger (München)

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Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

juris Straßenverkehrsrecht

Beantwortet jede Frage im verkehrsrechtlichen Mandat, mit Berührungspunkten zum Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht bis hin zum Versicherungsrecht.

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