Die neu bearbeitete 6. Auflage informiert über alle wichtigen Aktivitäten des Gesetzgebers. Darunter die Ausweitung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen auf das Mietrecht, wodurch im schlimmsten Fall der gesamte Mietvertrag noch nachträglich scheitern kann.
Ebenfalls berücksichtigt ist die neue Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Ganz neu aufgenommen wurde ein eigenständiges Kapitel zum immer wichtiger werdenden Thema "Alternative Streitbeilegung" im Mietrecht.
Der "Lützenkirchen" führt sicher durch das Dickicht teils spektakulärer neuer Entscheidungen des BGH und der Obergerichte. Nur einige von vielen haftungsträchtigen Rechtsentwicklungen, die der Anwalt kennen muss:
- Hoch streitige Details bei der Anwendung der "Mietpreisbremse"
- Wichtige Änderungen zum Erlangungsinteresse bei Eigenbedarfskündigungen und beim vorgetäuschten Vermieterbedarf
- Unwirksamkeit formularvertraglicher Verjährungs-Verlängerungsklauseln bei Ersatzansprüchen des Vermieters
- Das endgültige Ende der Schriftformheilungsklauseln
- Neubewertung von Lärm nach der Bolzplatz-Entscheidung
- Mieterhöhung bei Flächenabweichung zu Lasten des Vermieters
- Schriftformzwang für jede wesentliche Vertragsänderung
- Umlagevereinbarung durch Verwendung des Begriffs „Betriebskosten“
- Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs
- Marktmiete als Nutzungsentschädigung
- Eigentumsvermutung stützt Vermieterpfandrecht
- Zahlungsverweigerungsrecht bei ungewöhnlich hohem Stromverbrauch
Der "Lützenkirchen" behandelt die unterschiedlichsten Beratungs- und Prozesssituationen, mit denen der Anwalt konfrontiert wird: von der Gestaltung des Mietvertrages bis hin zu den Themen Zwangsvollstreckung, Gebühren und Rechtsschutzversicherung.
Für jedes Problem zeigt das Werk die optimale Vorgehensweise auf. Praxisgerecht aufbereitet, mit konsequent durchdachten Musterformulierungen, Tabellen und Checklisten.
Rezensionen zur Vorauflage
"Ein Buch, das dem im Mietrecht tätigen Anwalt in jeder Hinsicht eine große Hilfestellung bietet und von ausgewiesenen Fachleuten bearbeitet wurde." (RAin/FAinMietWER Dr. Annegret Harz, ZAP 20/2016)
"Der „Lützenkirchen“ ist damit ein echtes „Anwalts-Handbuch“, das (…) in keiner Kanzlei mit mietrechtlichen Mandaten fehlen sollte." (RA Dipl.-Kfm Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen 8/9 2015)
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