• 19.12.2025
  • GmbHRundschau (GmbHR)

Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter durch „Emojis“ in Messengerdiensten

Die Beschlussfassung von Gesellschaftern einer GmbH bedarf gem. § 48 Abs. 2 GmbHG nicht unbedingt einer Versammlung, wenn bestimmte Formvorgaben eingehalten werden. In Folge dieses Umstands stellte sich die Frage, ob eine solche Beschlussfassung zur einfachen Durchführung auch durch (Gruppen-)Chats von Messengerdiensten möglich ist. Daher wurde untersucht, ob Abstimmungen in Messengerdiensten der Textform gem. § 126b BGB entsprechen; mit dem Ergebnis, dass die Textform tatsächlich eingehalten werden kann, die Frage aber nicht für jeden Messengerdienst einheitlich zu beantworten ist. Darüber hinaus kommt die Verwendung von Emojis in Betracht, welche jedoch ihre ganz eigenen Schwierigkeiten in der Auslegung mit sich bringen.

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GmbHRundschau (GmbHR)
Quelle: Fundstelle:
  • GmbHR 2025, 1318-1322
Autoren:
  • Heribert Heckschen
  • Richard Ringelmann