- 03.04.2025
- Familienrecht kompakt (FK)
Rechtszug in Familiensachen: Fehlerhaft als Zivilsache behandelte Familiensache – was tun?
Rechtszug in Famliensachen Fehlerhaft als Zivilsache behandelte Familiensache – was tun? Es kommt oft vor, dass sonstige Familiensachen i. S. v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als allgemeine Zivilsachen behandelt werden. Bei Nr. 3 der Norm muss ein Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe bestehen. Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt vor, wenn das Verfahren vor allem die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten betrifft. Ob es sich um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache i. S. d. § 17a Abs. 6 GVG handelt, richtet sich sowohl nach dem Vortrag der Klägerseite als auch nach dem des Gegners. Der Beitrag erläutert, wie Sie nach einer bindenden Verweisung vorgehen können.
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