• 03.04.2025
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

Während bei einem ersten Versäumnisurteil i.d.R. die 0,5-Terminsgebühr der Nrn. 3104, 3105 VV anfallt, verhält sich die Lage bei einem zweiten Versäumnisurteil differenzierter. Der Beitrag von Rechtsanwalt Norbert Schneider beleuchtet die verschiedenen Verfahrenskonstellationen anhand von Beispielsfällen.

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Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Quelle: Fundstelle:
  • AGS 2025, 106-109
Autoren:
  • Norbert Schneider