AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht

Die optimale Fortbildung im Bau- und Architektenrecht – praxisnah und zertifiziert.

 AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht

Fortbildung gehört zu Ihrer Berufspflicht als Fachanwalt. Mit dem AnwaltZertifikatOnline von juris und DeutscheAnwaltAkademie (DAA) sichern Sie sich Ihren Nachweis gemäß § 15 Abs. 4 FAO schnell und komfortabel. Dank des juris Wissensmanagements sind Sie bei minimalem Lektüreaufwand immer auf aktuellem Informationsstand – ab 6 € pro Monat, inklusive Prüfungsgebühr.

Wie das mehrfach reformierte Vergaberecht ist auch das Bau- und Architektenrecht ständig in Bewegung. Hier profitieren Sie überdurchschnittlich von unserer rein digitalen Fortbildung: Sie erhalten bequem alle Kursmaterialien per E-Mail. Aufsätze und zitierte Entscheidungen rufen Sie direkt im juris Portal auf.

  • Zeitlich flexible Fortbildung per E-Mail und im juris Portal
  • Qualitätsgarantie durch renommierte Herausgeber
  • Maximal effiziente Fortbildung dank intelligenter Vernetzung mit dem juris Portal und Online-Prüfung
  • Anerkennung als Pflichtfortbildung (§ 15 Abs. 4 FAO) mit bis zu 5 Zeitstunden pro Jahr

ab 6,00 €
/ Monat*

Alle Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangabenverordnung. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie Fragen haben oder sich als Letztverbraucher für unsere Produkte interessieren, wenden Sie sich bitte an vertrieb@juris.de

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Maximaler Komfort, minimaler Zeitaufwand: Fortbildung mit AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht

Durch das neue BGB-Bauvertragsrecht enthält das BGB neue gesetzliche Vorschriften, die erst Stück für Stück in die Umsetzung kommen und die naturgemäß eine Vielzahl durch die Rechtsprechung zu klärender Fragen mit sich bringen.

Auch die Vorschriften zur Architektenvergütung (HOAI) wurden nach wegweisenden Entscheidungen des BGH und des EuGH reformiert. Neben dem Bauvertrag müssen die Vorschriften aus dem öffentlichen Recht wie Baugenehmigung, Abstandsflächen und Ähnliches beachtet werden.

Für die Anerkennung als Fachanwalt sind zudem besondere Kenntnisse in den Bereichen Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung nachzuweisen.

Zeitlich flexible Fortbildung per E-Mail und im juris Portal

Mit AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht bilden Sie sich zuverlässig auf dem neuesten Rechtsstand und gleichzeitig so effizient wie möglich fort. Das juris Wissensmanagement liefert Ihnen Ihre aktuellen Fortbildungsunterlagen per E-Mail an Ihren Arbeitsplatz – einfach und praxisorientiert von namhaften Autoren aufbereitet:

  • Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen sowie praxisrelevante Kurzbesprechungen neuer Entscheidungen
  • Aktuelle Gesetzgebungsinformationen mit Analysen und Praxishinweisen
  • Alle relevanten Entwicklungen

Die Ausgaben erscheinen 14-täglich abwechselnd zu den Fokusthemen Vergaberecht sowie Bau- und Architektenrecht.

Qualitätsgarantie durch renommierte Herausgeber

Jarl-Hendrik Kues, LL.M., berät und vertritt als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Vergaberecht seine Mandanten in allen Fragen des privaten Baurechts mit Schwerpunkt im Hoch-, Ingenieur-, Gleis-, Tunnel- und Straßenbau. Im Vergaberecht liegt sein Schwerpunkt in der Begleitung von Bietern und Vergabestellen bei Vergabeverfahren. Daneben ist er als Referent auf Fachtagungen tätig und publiziert regelmäßig Beiträge in bau- und vergaberechtlichen Fachbüchern und Zeitschriften.

https://www.leinemann-partner.de/rechtsanwaelte-anwaltsprofile/jarl-hendrik-kues-ll-m

Dr. Bernd Siebert ist seit 1990 schwerpunktmäßig und inzwischen fast ausschließlich im Bau- und Architektenrecht tätig, seit 2005 auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist zugleich Herausgeber des juris PraxisReports Privates Baurecht und Mitautor des Handbuchs des privaten Baurechts.

www.siebert-wendlandt.de

Maximal effiziente Fortbildung dank intelligenter Vernetzung mit dem juris Portal und Online-Quartalsprüfungen

Alle Unterlagen sowie die zitierten Entscheidungen und Normen finden Sie mit einem Klick direkt im juris Portal. Die Prüfungen absolvieren Sie ebenfalls online bei der DeutschenAnwaltAkademie: zu flexiblen Terminen vierteljährlich in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober, jeweils basierend auf den Aufsätzen des zurückliegenden Quartals. Zum Bestehen müssen von 6-8 Multiple Choice-Fragen mindestens 75 % korrekt beantwortet werden.

Anerkennung als Pflichtfortbildung (§ 15 Abs. 4 FAO) mit bis zu 5 Zeitstunden pro Jahr

Nach bestandener Prüfung können Sie Ihr Fortbildungszertifikat ganz einfach ausdrucken und bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. Pro absolvierter Quartalsprüfung werden bis zu 1,5 Zeitstunden anerkannt. Nach vier bestandenen Prüfungen erhalten Sie, im Rahmen der DAV-Fortbildung, zusätzlich eine Fortbildungsbescheinigung der DeutschenAnwaltAkademie.

Sie haben noch Fragen zur Prüfung? Weitere Details finden Sie in unseren FAQs.

Ihre Vorteile mit juris

Intelligent

Alle Rechtsinformationen sind untereinander vernetzt, damit Sie noch mehr aus Ihrer Recherche herausholen.

Effizient

Dank zuverlässiger Recherche-Ergebnisse sparen Sie viel Zeit und Aufwand.

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Greifen Sie auf ein breites Angebot an Fachliteratur aus der jurisAllianz sowie Primärquellen wie Gesetze und Rechtsprechung zu.

Interaktiv

Mit den cleveren Features des juris Portals stellen Sie den Wissenstransfer im Team sicher.

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Durch die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Kunden können Sie sich auf unsere Erfahrung in der Rechtspraxis verlassen.

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Profitieren Sie dank unseres datenbasierten Ansatzes von Lösungen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden.

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Im folgenden Video erhalten Sie erste Einblicke darin, wie wir das Rechts- und Praxiswissensmanagement der Zukunft gestalten, welche Möglichkeiten Ihnen das juris Portal bietet und wie Sie Ihre individuellen Aufgaben damit noch schneller und effizienter lösen können.